Wissenswertes über Arbeitsmaschinen im Straßenverkehr

Fahrerlaubnis

Im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung ist festgelegt, mit welcher Fahrerlaubnisklasse welcher Radlader oder Mobilbagger auf einer öffentlichen Straße, auf einem öffentlichen Weg  oder Platz befahren werden darf.
Der Mobilbagger und Radlader sind nach der Fahrerlaubnisverordnung selbstfahrende Arbeitsmaschinen. 



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