Info Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL https://lernwelt.svlfg.de betriebenen Website der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Zeitraum von 27.02.2023 bis 10.03.2023 vorgenommenen Bewertung durch einen BITV-Test. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nicht vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
  • Rein dekorative Grafiken werden teilweise vom Screenreader ausgegeben, was zu unnötigen und teilweise irreführenden Ausgaben führt.
  • Es sind Videos ohne Untertitel vorhanden.
  • Es sind überschriften, Listen, Tabellen und Formularelemente vorhanden, die von assistiven Technologien wie z.B. Screenreadern nicht korrekt ausgegeben werden können, da sie technisch nicht entsprechend gekennzeichnet wurden.
  • Es sind Erklärvideos vorhanden, in denen Erläuterungen durch Verweise auf Farben oder Positionen gegeben werden. Blinde Nutzer können die Erläuterungen nur erschwert verstehen.
  • Es sind Formularfelder vorhanden, die nutzereigene Daten abfragen und keine Möglichkeit anbieten, gespeicherte Nutzerdaten automatisch eintragen zu lassen (kein autocomplete-Attribut).
  • Es sind Inhalte vorhanden, die die Mindestkontrastanforderungen nicht erfüllen.
  • Bei vergrörter Ansicht der Website kann es dazu kommen, dass in zwei Richtungen (vertikal und horizontal) gescrollt werden muss, um alle Inhalte wahrnehmen zu können.
  • Wenn sich Inhalte beim überfahren mit der Maus automatisch einblenden, verschwinden diese, wenn Nutzer die Maus darüber bewegen wollen.
  • Es sind Elemente vorhanden, die mit der Tastatur nicht bedient werden können.
  • Nutzer werden nach wenigen Minuten Leerlauf vom System abgemeldet. Auf den Ablauf der Frist wird nicht hingewiesen und die Frist lässt sich nicht auf einfache Weise verlängern.
  • Es sind wiederkehrende Seitenregionen vorhanden, die für assistive Technologien wie z.B. Screenreader nicht als solche gekennzeichnet sind.
  • Die Fokusreihenfolge bei der Tastaturbedienung ist teilweise verwirrend und schwer nachvollziehbar.
  • Die angebotene Suche erzeugt keine Suchergebnisse. Nutzer sind ausschlieich auf die Navigation angewiesen, um Inhalte zu finden.
  • Nutzer können nicht immer nachvollziehen, wie die Hauptnavigation funktioniert. Manche Elemente sind aus schwer nachvollziehbaren Gründen nicht durchgängig verfügbar.
  • Die technische Syntax der Seite ist nicht durchgängig valide.
  • Nicht alle Elemente der Seite sind für assistive Technologien mit den erforderlichen Informationen zum Namen, der Rolle und dem aktuellen Zustand gekennzeichnet, so dass die Elemente nur erschwert zugeordnet werden können.
  • Statusmeldungen können teilweise von assistiven Technologien wie z.B. Screenreadern nicht erkannt und deswegen nicht ausgegeben werden.
  • Es sind nicht barrierefreie PDF-Dokumente vorhanden.
  • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache vorhanden.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 07.09.2023 erstellt.

Barrieren melden:

Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter SVLFG | Ihr Kontakt zu uns an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine aurgerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.